Ein Kraftfahrzeug gewährleistet Mobilität und ist für viele Menschen Teil der Lebensqualität. In vielen Fällen ist es sogar unerlässlich für die Ausübung des Berufes. Wenn der fahrbare Untersatz durch einen Unfall zu Schaden kommt, ist meistens schnelles Handeln gefragt. Eine Kfz-Versicherung hilft Ihnen, die finanziellen Folgen zu bewältigen und schützt Sie vor Schadensersatzforderungen von Unfallgegnern. Sie hat mehrere Bausteine:
Kfz-Haftpflichtversicherung
Passiert ein Unfall, sind die Folgen gerade bei Personenschäden oft gravierend. Der Unfallverursacher könnte Schadenersatzansprüche meist nicht selbst tragen, das Opfer ginge leer aus. Deshalb ist für Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.) eine Haftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Wer gegen diese Pflicht verstößt, macht sich strafbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Vollkaskoversicherung
Wenn Sie selbst einen Verkehrsunfall verursachen, ersetzt die Vollkaskoversicherung – gegebenenfalls nach Anrechnung eines Eigenanteils – grundsätzlich den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Hier sind neben den Leistungen aus der Teilkasko-Versicherung auch Schäden durch Unfall sowie durch mutwillige oder böswillige Handlungen (Vandalismus) betriebsfremder Personen versichert. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (zum Beispiel Alkohol am Steuer) kann der Versicherer die Leistung allerdings anteilig oder sogar vollständig ablehnen.
Teilkaskoversicherung
Sie leistet bei Schäden, die am eigenen Fahrzeug (und mitversicherten Teilen) eintreten. Versichert sind zum Beispiel
Brand und Explosion
Diebstahl des Fahrzeuges oder seiner Teile, Raub und Unterschlagung
unbefugter Gebrauch durch fremde Personen
unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
Zusammenstoß mit Haarwild/Tieren, Marderbiss
Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung (nur unter besonderen Voraussetzungen)
Bruchschäden an der Verglasung (zum Beispiel Steinschlag)
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
Die Leistung erhält – gegebenenfalls nach Abzug einer Selbstbeteiligung – der Versicherungsnehmer.
Auto-Schutzbrief
Motorschaden am Brenner oder krank auf Sizilien? Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet Ihnen der Auto-Schutzbrief verlässlichen Service sowie Kostenersatz, unter anderem für
Pannen- und Unfallhilfe
Abschleppen, Bergung und Ersatzteilversand
Arzneimittelversand und Vermittlung ärztlicher Betreuung im Ausland
Kinderrückholung und Krankenrücktransport
Hilfe im Todesfall
Kosten für Übernachtung und Mietwagen bei Panne oder Unfall
Fahrerschutz
Der Fahrer, der einen Unfall verschuldet hat, erhält als einziger keinen Schadensersatz über die Autohaftpflichtversicherung, falls er Verletzungen davongetragen hat. Dieser Baustein schützt den berechtigten Fahrer (auch Ehepartner, Kinder, Freunde) vor den finanziellen Folgen eines selbst- oder mitverschuldeten Unfalls. Der Vertrag tritt auch ein bei Schäden, für die sonst niemand aufkommt, zum Beispiel, weil der Unfallgegner unbekannt oder mittellos ist.
Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung rundet die Palette der Kraftfahrtversicherungen ab. Sie zahlt, wenn Mitfahrer bei einem Unfall zu Schaden kommen. Dies übernimmt zwar grundsätzlich auch die Haftpflichtversicherung, allerdings nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Leistungen können als Invaliditätsleistung, Tagegeld, Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld oder Todesfallentschädigung erfolgen.
Die Insassenunfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen, Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen sowie Abstellen des Kfz oder Anhängers. Sie leistet auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, nicht versichert oder mittellos ist. Im Pauschalsystem sind neben dem Fahrer alle berechtigten Insassen versichert – und zwar in ganz Europa und weiteren Regionen, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören (zum Beispiel Kanarische Inseln).
Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.
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Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de