Um mögliche Schäden nach Extremwetter-Ereignissen wie Sturm, Hochwasser und Starkregen zu verhindern oder deren Ausmaß einzugrenzen, sind Präventionsmaßnahmen im Wohngebäude-Bereich ratsam. Einige Tipps dafür sind hier zusammengestellt:
Gebäudestrukturen anpassen: Investieren Sie in strukturelle Anpassungen und wasserbeständige Materialien, um Ihr Haus widerstandsfähiger gegen Hochwasser zu machen. Hilfreich können auch erhöhte Schwellen an Eingängen und wasserdichte Kellerfenster sein.
Entwässerungssysteme warten: Stellen Sie sicher, dass Dachrinnen und Abflüsse frei von Verstopfungen sind, um eine effektive Ableitung von Wasser zu gewährleisten.
Rückstausicherung überprüfen: Kontrollieren Sie, ob alle Entwässerungsobjekte unterhalb der Rückstauebene über eine funktionsfähige und gewartete Rückstausicherung verfügen.
Risikobewusstsein und Frühwarnsysteme nutzen: Behalten Sie Schwachstellen Ihres Hauses im Blick, informieren Sie sich über lokale Hochwasserrisiken und nutzen Sie Frühwarnsysteme, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
Hochwasserschutzwände errichten: Wenn möglich, lassen Sie Schutzwälle oder Barrieren um Ihr Grundstück errichten, um das Eindringen von Hochwasser zu verhindern oder zu verringern.
Die Wohngebäudeversicherung
Trotz präventiver Maßnahmen kann es zu Schäden kommen. Daher ist eine Wohngebäudeversicherung essenziell. Diese schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Gebäude. Neben Feuer, Sturm und Hagel bietet die Wohngebäudeversicherung auch Schutz vor Elementarschäden – als optional hinzubuchbare Ergänzung. Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine Wohngebäudeversicherung als unverzichtbar für jeden Hauseigentümer.
Abwicklung und Management von Schadenfällen
Bei Schadenfällen steht die Sicherheit der Menschen an erster Stelle. Bei überfluteten Räumen und Gebäudeteilen muss unbedingt der Strom abgeschaltet werden. Erste, provisorische Abdichtungen sollten vorgenommen werden, um weiteres Eindringen von Wasser zu verhindern. Dabei geht die eigene Sicherheit immer vor. Informieren Sie den zuständigen Versicherer frühzeitig – noch vor den Handwerkern. Viele Versicherer haben ein Netzwerk aus Handwerksbetrieben und können schnell Hilfe organisieren. Dokumentieren Sie den Schaden umfassend, zum Beispiel mit Fotos, um die Schadenbearbeitung zu beschleunigen.
Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihren Versicherungsschutz und achten Sie auf vertragliche Details. Eine Elementarschadenversicherung ist auch in Gebieten, die nicht als Hochrisikogebiete gelten, sinnvoll. Durch rechtzeitige Vorsorge und gezielte Maßnahmen können Schäden durch Wetterextreme effektiv minimiert werden.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de