Muss ich mir in Zeiten der Coronakrise Sorge um die eigene Lebensversicherung machen, wenn ich sie kapitalbildend als Altersvorsorge abgeschlossen habe? Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betrachtet diese Ängste als unbegründet: Die Versicherer seien für die Krise ausreichend gerüstet.
Die Coronakrise hatte auch für die Finanzmärkte bittere Folgen: Die Börsen gingen auf Talfahrt, auch wenn sie sich langsam wieder erholen und einen ersten Aufwärtstrend zeigen. Das ließ auch viele Bürger an der Sicherheit ihrer Altersvorsorge zweifeln. Jeder dritte Bürger fürchtet, dass seine Altersvorsorge an Wert verliert, so zeigt eine Umfrage des Marktforschers Kantar TNS.
Doch in diesen Krisenzeiten gibt es auch gute Nachrichten. So hat sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell positioniert, dass sie die deutschen Lebensversicherer für nicht gefährdet hält. Diese könnten die Krise gut meistern. „Das liegt an den Maßnahmen, die die Branche schon vorher getroffen hat, aber auch daran, dass das Aufsichtsregime Solvency II robust genug ist”, sagte Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht, der „Börsenzeitung“.
Wie Frank Grund weiter berichtet, habe die Finanzaufsicht stichprobenartig Abfragen unter Versicherern durchgeführt, wie sich die Coronakrise auf die finanzielle Stabilität auswirkt. Bei keinem Unternehmen sei eine Unterdeckung feststellbar gewesen. Sie können also nach wie vor ihre Garantien und Zusagen an die Kunden bedienen, wenn auch freilich die Quoten für die Stabilität leicht zurückgingen.
Verschärfte Vorschriften infolge der Finanzkrise 2008
Dass die Versicherer die Krise meistern können, liegt auch an dem Aufsichtsregime Solvency II. Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene wurden nämlich die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Versicherer deutlich verschärft, nachdem 2008 die Weltwirtschaft durch die Finanzkrise erschüttert wurde.
Die Lebensversicherer müssen nun deutlich mehr Eigenkapital zurückhalten, ihre Risiken minimieren und jährlich sogenannte SFCR-Berichte veröffentlichen, mit denen sie nachweisen, dass sie auch langfristig alle Zusagen an die Kunden erfüllen können. Darüber hinaus wurde ein zusätzlicher Finanzpuffer geschaffen, die Zinszusatzreserve, die zur Absicherung hoher Altgarantien dient.
Auch in Zeiten der Coronakrise sollte man folglich einen kühlen Kopf bewahren und nicht voreilig Altersvorsorge-Verträge abstoßen, schon gar nicht panikartig. Denn die Altersvorsorge ist eine langfristige Anlage. Auch die Börsen haben sich bisher noch immer gut von Krisen erholt. Zwar sollte man durchaus im Blick haben, wie sich derartige Krisen auf die Altersvorsorge auswirken können, aber eben mit ruhigem, analytischem Blick. Eventuell kann man sogar Chancen entdecken. Dabei kann der Rat eines Experten helfen.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de