Skiunfälle: Warum die richtige Versicherung im Winterurlaub unverzichtbar ist
am
Skifahren macht Spaß, birgt aber auch Risiken. Skiunfälle sind nicht nur schmerzhaft, sondern können auch teuer werden. Wer sich vorab informiert und vorbereitet, kann sicher und sorgenfrei die Pisten unsicher machen.
Skiunfälle: Höchste Kosten unter Sportunfällen
Wintersport gehört für viele zum perfekten Urlaub, doch leider passieren gerade auf der Piste häufig Unfälle. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Skiunfälle die teuersten Sportunfälle überhaupt. Die durchschnittlichen Behandlungskosten für Verletzungen liegen bei 2.500 Euro – deutlich höher als bei anderen Sportarten.
Doch damit nicht genug: Besonders schwerwiegende Fälle, wie ein Transport mit dem Rettungshubschrauber oder notwendige Operationen, können die Kosten schnell in die Zehntausende treiben. Für Urlauber kann das eine enorme finanzielle Belastung bedeuten, vor allem im Ausland, wo die medizinische Versorgung oft teurer ist als in Deutschland.
Mit diesen Versicherungen sind Sie gut abgesichert
Damit Sie im Ernstfall keine finanziellen Sorgen haben, ist der richtige Versicherungsschutz entscheidend. Hier sind die wichtigsten Policen, die Sie vor dem Urlaub prüfen sollten:
Krankenversicherung Auslandskrankenversicherung: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten im Ausland meist nur eingeschränkt. Eine Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten, einschließlich Rücktransport nach Deutschland. Privat Krankenversicherte: Informieren Sie sich, ob Ihre Police Leistungen im Ausland abdeckt.
Unfallversicherung Eine private Unfallversicherung zahlt bei dauerhaften Verletzungen oder Invalidität. Sie greift auch bei Unfällen im Urlaub.
Haftpflichtversicherung Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie für Schäden. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Forderungen, wenn andere verletzt oder deren Ausrüstungen beschädigt werden.
Reiserücktrittsversicherung Falls Sie wegen Krankheit oder Verletzung den Urlaub nicht antreten können, erstattet diese Versicherung die Stornokosten.
Praktische Tipps für sicheres Skifahren
Neben der richtigen Versicherung können Sie auch durch umsichtiges Verhalten Risiken minimieren:
Fahren Sie nur Strecken, die Ihrem Können entsprechen.
Tragen Sie einen Helm – er ist in vielen Ländern mittlerweile Pflicht.
Achten Sie auf Ihre Ausrüstung und lassen Sie diese regelmäßig warten.
Schließen Sie sich bei Bedarf einem Skikurs an, um Ihre Technik zu verbessern.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie weiterhin auf dieser Webseite bleiben, erteilen Sie damit Ihr Einverständnis zur Verwendung von Cookies. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Datenschutz.
Erstinformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 15 Versicherungsvermittlerordnung und § 12 Finanzanlagenvermittlungsverordnung
1. Name, Anschrift und Kontaktdaten
Hübl und Partner GmbH
Herr Thomas Hirt
Innerer Ring 20
63486 Bruchköbel
Telefon: 06181-71068
Fax: 06181-79855
E-Mail: info@huebl-partner.de
Geschäftsführung: Thomas Hirt
Handelsregisternummer / Amtsgericht: HRB 5379
Umsatzsteuernummer: DE 172988053
2. Status, Erlaubnis und Registrierung
Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach §34f Abs. 1 (Nr. 1) GewO
5. Informationen über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagenvermittlungs- und Beratungsleistungen (bei Zulassung nach §34f GewO)
Vermittelt und beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler/-berater gem. §34f GewO zulässig ist.
6. Information über die Vergütung
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden.
Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Mandanten zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.
Der Mandant schuldet dem Makler für dessen Dienste keine Zahlungen, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wird (Honorarvereinbarung).
In Zusammenhang mit der Anlageberatung und -vermittlung kann die Vergütung hierfür durch den Anleger oder durch Dritte (Produktgeber) in Kombination erfolgen. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Anlegers und den Finanzprodukten. Soweit die Vergütungsbestandteile insofern durch den Anleger gezahlt werden, wird dies in einer Vergütungsvereinbarung geregelt. Soweit Zuwendungen von Dritten (Produktgebern) erbracht werden, dürfen diese behalten werden.
7. Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
8. Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Für den Fall, dass Ihre Beschwerde eine Versicherungsvermittlung betrifft, besteht die Zuständigkeit des Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung einer privaten Krankenversicherung, besteht die Zuständigkeit des Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach 06 02 22 10052 Berlin www.pkv-ombudsmann.de
9. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
Betrifft Ihre Beschwerde eine Darlehensvermittlung, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank: Kontakt: Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt Telefon: 069 / 23 88 19 07 Telefax: 069 / 70 90 90 99 01 Internet: www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Schlichtungsstelle/schlichtungsstelle.html E-Mail: schlichtung@bundesbank.de
Sofern Ihre Beschwerde die Vermittlung einer Kapitalanlage, insbesondere eines Investmentfonds oder eines Alternativen Investmentfonds sowie die Vermittlung einer Immobilie betrifft, besteht die Zuständigkeit der Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.: Kontakt: Straßburgerstraße 8, 77694 Kehl Telefon: 07851 / 79 57 940 Telefax: 07851 / 79 57 941 Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de