Im Winter stellen viele Bürger ihren Oldtimer, ihr Motorrad oder das Cabrio in die Garage und nutzen die Fahrzeuge nicht. Hier kann es sich lohnen ein Saisonkennzeichen abzuschließen. Allerdings sollten die Fahrzeughalter auch gegenrechnen, was die Unterstellung des Autos kostet. Denn einfach an der Straße abgestellt werden darf das Auto in der Regel nicht.
In den letzten Tagen zeigte sich die Vorweihnachtszeit von ihrer unwirtlichen Seite. Regen, Bodenfrost und kalter Wind verwandelten viele Straßen in Eisbahnen. In der kommenden Woche soll es sogar noch kälter werden. Der Wetterdienst hat Schnee und eisige Temperaturen angekündigt.
Bei diesem Wetter bleiben auch viele Fahrzeuge in der Garage, wenn sie nicht gebraucht werden. Das gilt besonders für Zweiräder, Cabrios, Wohnmobile oder Oldtimer. Kein Wunder: nicht nur könnten die Fahrzeuge Schaden nehmen, wenn ihnen die Witterung zusetzt. Im Zweifel bedeutet es auch ein Sicherheitsrisiko, sie aktuell zu nutzen. Hier kann es lohnen, sich für ein Saisonkennzeichen zu entscheiden und damit das geliebte Auto oder Motorrad abzusichern.
Vor- und Nachteile der Saisonkennzeichen
Ein solches Saisonkennzeichen hat mehrere Vorteile. So sinkt in der Regel die Versicherungsprämie, wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird. Für welchen Zeitraum man das Gefährt in der Garage lassen will ist frei wählbar. Die Anbieter erlauben eine Ruhelegung von zwei bis elf Monaten. Üblich sind Saisonkennzeichen von Anfang März bis Ende Oktober. Auch der jährliche Gang zur Zulassungsstelle entfällt, wenn man ein solches Nummernschild nutzt. Die Geltungsdauer ist durch zwei zusätzliche Zahlen am rechten Rand des Nummernschildes markiert.
Ebenfalls positiv: für das Saisonkennzeichen lässt sich auch in der Ruhephase ein Kaskobaustein inkludieren. Hier empfiehlt es sich beim Versicherer nachzufragen, ob eine Ruheversicherung inkludiert ist und welche Leistungen sie beinhaltet. So ist das Motorrad oder der teure Oldtimer auch gegen Diebstahl geschützt.
Aber wo Vorteile sind, lauern natürlich auch Nachteile. So darf in der Ruhezeit das Fahrzeug tatsächlich nicht genutzt werden. Sonst wird dies gewertet, als wäre man ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen.
Ein weiterer Nachteil: In der Ruhezeit darf das Fahrzeug nicht einfach am Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. Deshalb empfiehlt sich ein solches Nummernschild zunächst für jene, die eine Garage oder ein ausreichend großes Privatgrundstück haben, um das Gefährt dort abzustellen. Wer das nicht kann, muss eben gegenrechnen, ob er trotz Miete einer Garage oder eines nicht öffentlichen Stellplatzes immer noch weniger zahlt. Hier kann ein Beratungsgespräch helfen, alle Eventualitäten zu klären.
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