Blitzbilanz: Anzahl und Höhe von Blitz-Schäden steigen
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Die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer haben im vergangenen Jahr 200 Millionen Euro für Blitz- und Überspannungsschäden an ihre Kunden gezahlt. Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Schadenmeldungen in Folge von Blitzen.
Die Zahl der Schäden durch Blitze ist steigend. Während die Zahl der Schadenmeldungen 2020 noch bei 180.000 lag und damit so wenige Blitzschäden wie noch nie gezählt wurden, sind im vergangenen Jahr wieder 30.000 mehr Schäden gemeldet worden. Das geht aus Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Die Kosten für Blitz- und Überspannungsschäden sind ebenfalls gewachsen. Demnach haben deutsche Hausrat- und Wohngebäudeversicherer im Jahr 2021 Schäden in Höhe von 200 Millionen Euro beglichen. Der Schadendurchschnitt lag im vergangenen Jahr bei 960 Euro. „Der Schadendurchschnitt ist das dritte Jahr in Folge gesunken, liegt aber deutlich höher als in den Jahren vor 2018“, sagt Asmussen. Der hohe Schadendurchschnitt ist auf einen technisch immer besser ausgestatteten Haushalt zurückzuführen“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Schließlich nutzten immer mehr Hauseigentümer smarte Technik wie etwa Heizungs- oder Jalousien-Steuerungen. „Typische Blitzschäden sind zerstörte Dachflächen, Türen oder Fenster sowie Überspannungsschäden, beispielsweise verschmorte Steckdosen, defekte Computer oder Telefonanlagen“, sagt Asmussen.
Computer, Fernseher oder andere technischen Geräte lassen sich durch eine Hausratversicherung absichern. Kunden sollten beim Abschluss jedoch darauf achten, ob in der Police auch Überspannungsschäden versichert sind. Nur dann erstattet eine Versicherung die Schadenssumme, wenn der Blitz nicht direkt in ein Endgerät einschlägt, sondern sich die Energie des Blitzes über Strom- und Telefonleitungen ausbreitet und einen Defekt verursacht.
Immobilienbesitzer sollten zum Schutz vor Gewitterschäden über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Sie sichert gegen die finanziellen Folgen von Schäden am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung ab. Dies können Brand- oder Überspannungsschäden durch Blitze sein, aber auch Schäden durch Stürme oder Hagelschlag.
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