Wegen der Coronakrise wird das sogenannte Baukindergeld länger gefördert. Bis zum 31. März 2021 können Familien das Extra vom Staat noch beantragen, sofern sie bis dahin eine Baugenehmigung erhalten. Bis zu 12.000 Euro Förderung sind pro Kind drin.
In vielen Städten und Ballungsgebieten herrscht Wohnungsnot - deshalb will der Staat Familien fördern, die ein Haus bauen oder eine Wohnung erwerben. Ein Instrument hierfür ist das sogenannte Baukindergeld. Und wer es nutzen will, hat nun mehr Zeit hierfür. Die Frist für den Antrag sollte Ende des Jahres auslaufen, doch wurde nun bis zum 31. März 2021 verlängert.
Anspruch darauf haben nicht nur Ehepaare, sondern auch Alleinerziehende, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert. Denn bei der öffentlichen Bank muss das Geld unter der Adresse www.kfw.de/baukindergeld beantragt werden. Und das lohnt sich: Bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Kind sind in Summe drin, ausgezahlt zehn Jahre lang zu je 1.200 Euro pro Jahr.
Anspruch haben Familien mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro im Jahr, wobei sich diese Summe mit jedem weiteren Kind noch einmal um 15.000 Euro erhöht. Bei zwei Kindern dürfen es folglich maximal 105.000 Euro Einkommen sein, bei drei Kindern 120.000 Euro. Es gilt der Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres, schreibt die KfW, wobei das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers berücksichtigt wird.
Gefördert wird der Bau bzw. Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einer bisher bewohnten Mietwohnung - unter der Bedingung, dass man darin einzieht oder weiterhin darin wohnen bleibt. Das gilt auch, wenn diese Immobilie für ein Kind selbst gekauft wird.
Wer zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten hat oder wenn der frühestmögliche Baubeginn des (nach Landesbaurecht) nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Familien einen Antrag auf Baukindergeld stellen.
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Betrifft Ihre Beschwerde die Vermittlung eines Bausparvertrages, besteht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle des Verbandes der privaten Bausparkassen e.V.: Kontakt: Postfach 303079, 10730 Berlin Telefon: 030 / 59 00 91-500 und -550 Telefax: 030 / 59 00 91 501 Internet: www.schlichtungsstelle-bausparen.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-bausparen.de
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