Firmenrechtsschutzversicherung

Im Falle eines Rechtstreites schützt die Rechtsschutzversicherung vor den anfallenden Kosten und sorgt somit dafür, dass eigene Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden können.

Übernommen werden hierbei unter anderem die Kosten für die anwaltliche Vertretung sowie die anfallenden Gerichtskosten. Sowohl Kosten wie auch Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der Interessen des Versicherten erforderlich sind, werden gezahlt. Dies können Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sein, Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese übernehmen muss. Sofern Selbstbehalte vereinbart wurden, verrechnet der Versicherer diese mit dem Erstattungsbetrag.

Versicherungsschutz kann u. a. für den gewerblichen und privaten Bereich vereinbart werden.